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   BGH, 30.03.2004 - 1 StR 1/04   

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https://dejure.org/2004,8538
BGH, 30.03.2004 - 1 StR 1/04 (https://dejure.org/2004,8538)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2004 - 1 StR 1/04 (https://dejure.org/2004,8538)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2004 - 1 StR 1/04 (https://dejure.org/2004,8538)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK; § 185 StGB; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (Willensbeeinträchtigung im Zusammenhang mit Verfahrensabsprachen durch das Gericht oder den Verteidiger: heilende Belehrung; Übereinkunft von Staatsanwaltschaft und Verteidigung; Überprüfung der Sprachfähigkeiten des Angeklagten und ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelverzicht bei fehlenden Sprachkenntnissen; Prüfung der Kenntnisse der deutschen Sprache nach pflichtgemäßem Ermessen durch den Tatrichter; Verfahrensbeendende Absprachen zwischen Staatanwaltschaft und Verteidigung

  • Judicialis

    StPO § 154; ; BtMG § 35; ; BtMG § 36; ; StPO § 265

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 302 Abs. 1
    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts bei fehlenden Sprachkenntnissen des Angeklagten und vermeintlicher "Absprache" mit der Staatsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 214
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 471/01

    Absoluter Revisionsgrund; Notwendige Anwesenheit des Dolmetschers (teilweise

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 1 StR 1/04
    Der Vorsitzende der Strafkammer hat in einer dienstlichen Erklärung (zu deren Bedeutung in diesem Zusammenhang BGH NStZ 2002, 275, 276) dargelegt, daß ihm bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung die Polizei auf Anfrage mitgeteilt habe, im Ermittlungsverfahren seien "keinerlei Sprachprobleme aufgetaucht".
  • BGH, 25.02.1999 - 1 StR 45/99

    Rechtsmittelverzicht; Wirksamkeit; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 1 StR 1/04
    Allerdings können je nach den Umständen des Falles fehlende Sprachkenntnisse eines Angeklagten die Wirksamkeit eines von ihm abgegebenen Rechtsmittelverzichts in Frage stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1999 - 1 StR 45/99 und 25. Mai 1993 - 1 StR 124/93; Wickern in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 185 GVG Rdn. 25).
  • BGH, 25.05.1993 - 1 StR 124/93

    Behauptung ungenügender deutscher Sprachkenntnisse nach Rechtsmittelverzicht des

    Auszug aus BGH, 30.03.2004 - 1 StR 1/04
    Allerdings können je nach den Umständen des Falles fehlende Sprachkenntnisse eines Angeklagten die Wirksamkeit eines von ihm abgegebenen Rechtsmittelverzichts in Frage stellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1999 - 1 StR 45/99 und 25. Mai 1993 - 1 StR 124/93; Wickern in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 185 GVG Rdn. 25).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Ferner kann es sich empfehlen, dem Angeklagten Gelegenheit zu einem ausführlichen Beratungsgespräch mit seinem Verteidiger zu geben und auch diesen Vorgang zu protokollieren (vgl. BGH, Beschluß vom 30. März 2004 - 1 StR 1/04, insoweit in NStZ-RR 2004, 214 nicht abgedruckt).
  • BGH, 25.02.2014 - 1 StR 40/14

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts (Unwirksamkeitsgründe)

    Die Sprachunkundigkeit eines Angeklagten ist jedoch regelmäßig unerheblich, wenn - wie hier - ein Dolmetscher anwesend ist und dieser die Rechtsmittelbelehrung des Vorsitzenden übersetzt, so dass der Angeklagte weiß, dass er über die Frage einer Anfechtung des Urteils entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2000 - 4 StR 619/99, NStZ 2000, 441, 442 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 StR 1/04, NStZ-RR 2004, 214).
  • BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05

    Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Sprachliche Verständigungsprobleme können die Wirksamkeit eines von dem Angeklagten abgegebenen Rechtsmittelverzichtes zwar im Einzelfall in Frage stellen (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 214); solche sind aber vorliegend nicht erkennbar.
  • OLG Jena, 24.09.2008 - 1 Ws 271/08
    Dies gilt auch, wenn es um die Wirksamkeit eines vom Tatrichter zu Protokoll genommenen mündlichen Rechtsmittelverzichts geht ( BGH NStZ-RR 2004, 214 m.w.N.).
  • OLG Jena, 28.01.2009 - 1 Ws 24/09
    Ob ein Angeklagter genügend Kenntnisse der deutschen Sprache hat, entscheidet der Tatrichter nach pflichtgemäßem Ermessen (siehe BGH NStZ-RR 2004, 214; Senatsbeschluss vom 24.9.2008, 1 Ws 271/08).
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